[ „Haus Gottes“ = „Bethel bei Bielefeld“ - gemeint sind die totale Institution, die „v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel und ihre Teilanstalten“ an vielen verschiedenen Stellen in Deutschland, West und Ost, insbesondere „Bethel bei Bielefeld“, „Eckardtsheim in der Senne“, „Homborn im Kreis Hagen“, „das niedersächsische Freistatt im Wietingsmoor“( „Freistatt“, „Torfgewinnungsunternehmen“
/ „Agrarunternehmen“ / „Viehzuchtunternehmen“ )“, und das brandenburgische „Hoffnungsthal“ / „Lobethal“ / „Gnadenthal“ bei Berlin-Oranienburg ]
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Bethel nach 1945
Wiederaufbau und Fortsetzung der Arbeit im Geiste der Väter
Das Ende des Zweiten Weltkrieges [ am 08.05.1945 ] und das Entstehen der Bundesrepublik Deutschland [ am 23.05.1949 ] bedeutete für Bethel tiefgreifende Einschnitte und Veränderungen [ d.h. das Unternehmen affektierende „tiefgreifende“ „Probleme“ und „negative
Auswirkungen“ ]. Der erste Einschnitt kam am 4. Januar 1946 durch den Tod des langjährigen Anstaltsleiters Fritz von Bodelschwingh [ „Pastor Fritz“ ]. Sein Tod traf die Bethel-Gemeinde, die gerade dabei war, sich von den Schrecken des Krieges zu erholen hart.
[ ………. ]
[…] Für die Vorstände stand einwandfrei fest, das Pastor Fritz für die Nachfolge in der Anstaltsleitung „in letzter Zeit ausschließlich Herrn Konsistorialrat Hardt aus Münster genannt habe.“1 Diesem Wunsch entsprach der Vorstand und berief Rudolf Hardt als neuen Anstaltsleiter. Dieser sah es [ von 1946 an, bzw. vom 23.05.1949 an ] bis zu seinem Tode im Jahre 1959 als Aufgabe an, die Arbeit „im Geiste der Väter“ weiterzuführen und Bethel an die Vorgaben des demokratischen und sozialen Rechtsstaates der Bundesrepublik Deutschland anzupassen.
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Für das Gemeinwesen Bethel hatte diese Entwicklung weitreichende Konsequenzen, die sich vor allem im Bereich der Betriebe bemerkbar machten.
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Neben diesen Veränderungen machte sich Mitte der 50er Jahre ein weiteres Problem bemerkbar, das das traditionelle Bild Bethels nachhaltig verändern sollte: Der Mitarbeitermangel. [...]
Der Mangel an Nachwuchs in den Pflegeberufen und das nachlassende Interesse an einem Eintritt in die Diakonissen- oder Diakonenschaft, wird verständlich, wenn man die allgemeine wirtschaftliche Situation betrachtet. Die Wunden der Nachkriegszeit begannen zu heilen, die Wirtschaft florierte und damit bestand die Möglichkeit, gut bezahlte Arbeitsstellen in der Industrie zu finden. [...]
Angesichts dieser [ für „Bethel“ „tiefgreifende Einschnitte und Veränderungen“ ] stellte Friedrich von Bodelschwingh (III.), der nach dem Tode von Rudolf Hardt im Jahre 1959 Nachfolger im Amt des Anstaltsleiters wurde, wiederholt die Frage: „... ob [ „Bethel“ = „Haus Gottes“ ] die christlichen Liebeswerke in ihrer jetzigen Größe bestehen bleiben oder ob man sie
ganz verkleinert oder ob man sie überhaupt aufgeben und Sorge um die Kranken der öffentlichen Hand überlassen soll.“7
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Zeit des Umbruchs
Anläßlich der Verwaltungsratssitzung im November 1967 zitierte Friedrich von Bodelschwingh [III.] Professor [ Dr. Walter] Schulte [ Vikar und Dozent an der Kirchlichen Hochschule Bethel 1949-1951, Oberarzt in Bethel von 1954-1960, danach Direktor der Landesheilanstalt Gütersloh ], Festredner auf der 100 Jahrfeier Bethels [ am 16.04.1967 ], der [ zu diesem Anlass ] seine Befürchtungen folgendermaßen zusammengefaßt hatte: „Bethel ist gefährdet, nicht von außen. ... Bethel ist älter geworden. Ob es zu herbsten anfängt? Unbedenklichkeit, Unbefangenheit und Schwung der ersten Jahre sind verblüht. Vorsicht und Sicherungsbemühungen scheinen nur kleinere Schritte zuzulassen.“9
Friedrich von Bodelschwingh (III.) [ um diesen Zeitpunkt 1967/1968 ] sah jedoch Möglichkeiten, etwas gegen „das Herbsten“, gegen die kleinen Schritte zu tun, unter anderem durch die Schaffung überschaubarer Bezirke, in denen, „es viel stärkere Eigenverantwortung gibt, indem man sich nicht so leicht damit zufrieden geben kann, daß alles eben nur funktioniert.“10
Die Durchsetzung dieser Veränderungen überließ von Bodelschwingh (III.) jedoch anderen. Am 15.12.1968 trat er in den Ruhestand. So blieb es seinem Nachfolger Pastor Alex Funke, bis dahin Leiter des Predigerseminars in Soest, vorbehalten, die Strukturen in Bethel der neuen Zeit anzupassen.
Pastor Alex Funke fand bei seinem Amtsantritt [ Dezember 1968 ] eine Institution vor, bei der ein Strukturenwandel im Gefüge der Leitung sowie Änderung im Zusammenleben zwischen behinderten [ Menschen ] und nicht behinderten Menschen notwendig war. Dies war ihm von verantwortlichen Leuten in der Bethel-Verwaltung vor seiner Wahl als Nachfolger deutlich gemacht worden.
Ähnliches wurde ihm auch von außen nahegelgt, zum Beispiel durch den damaligen NRW-Sozialminister Figgen. Dieser hatte vorgeschlagen, sich ein paar Jahre Zeit zu nehmen, um einen Zielplan zu entwerfen, wie Bethel in den 1980er Jahren aussehen könnte.
Zur gleichen Zeit erschien der Kennedy-Report, in dem Wissenschaftler aus den USA, England und Skandinavien ihre Gedanken zur Versorgung geistig behinderter Menschen zusammengefaßt hatten.
Nach Auswertung der Diskussion in Bethel, der Vorschläge von Minister Figgen sowie des Kennedy-Reports ergab sich für Bethel die Notwendigkeit, in drei Bereichen Änderungen durchzuführen: 1. bei den bisherigen Konzepten der Hilfeleistung, 2. bei der Zusammensetzung der Arbeitsweise der Mitarbeiterschaft, 3. bei den bestehenden Leitungsstrukturen.11
Um den Veränderungsprozeß effektiv zu gestalten, beschloß man eine Unternehmensberatung mit Namen Quickborn hinzuzuziehen, deren Aufgabe es war, möglichst viele Menschen in Bethel zur Diskussion des Veränderungsprozesses zu bewegen.
[ Pastor Alex ] Funke beschreibt diese Zeit [ von 1968 bis 1979 ] folgendermaßen: „Für die [ vielen ] Bewohner [ der totalen Institution: Anstalten und Teilanstalten ] Bethels [ d.h. des
„Haus Gottes“ = insbesondere „Bethel bei Bielefeld“, „Eckardtsheim in der Senne“, „Homborn im Kreis Hagen“, und „das niedersächsische Freistatt im Wietingsmoor“ ] war ein aufregendes Jahr die Folge; von manchen als übertriebener Aufwand empfunden, von anderen als willkommener Anlaß begrüßt, gemeinsam den
Weg in die voraussehbare Zukunft zu erfragen. Die leitenden Personen und Organe gerieten unter Druck, der auf reformwillige Entscheidung drängte.“12
Die gravierensten Änderungen kamen auf dem Gebiet der Therapie sowohl im Bereich Epilepsie wie Psychiatrie zum tragen.
Dort wurden wie [ Pastor Alex ] Funke es ausdrückte, die bisher gültigen Leitlinien „Betreuung, Versorgung, Pflege“ abgelöst durch „Förderung zur Selbständigkeit behinderter Frauen und Männer vom Kindesalter an, bis hin zu einer eigenständigen Lebensführung in einem beschützenden Raum oder (möglichst) außerhalb der Anstalt. Rehabilitation wurde zu einem Programmwort.“13
Um das veränderte Therapiekonzept umsetzen zu können, holte man Fachleute, wie „Heilpädagogen, Psychologen, Logopäden, Verhaltenstherpeuten, Krankengymnasten“13 [ Seite 92 ] nach Bethel. Dies war möglich geworden, weil als Folge der gesellschaftlichen Veränderungen im Zuge der 1968er Unruhen das Interesse der jungen Leute an einer Arbeit mit Menschen größer geworden war.
Diese jungen Leute zog es allerdings nicht in eine Diakonissen- oder Diakonenschaft, sondern an die Fachhochschulen, wo sie ein Studium in den oben genannten Bereichen aufnahmen. Anfang der 70er Jahre standen sie Institutionen wie Bethel als Fachkräfte zur Verfügung. In Bethel führte ihr Einsatz oft zu Konflikten mit den alteingesessenen Diakonissen und Diakonen, denen zwar ein Studium fehlte, die sich aber durch jahrzehntelange Pflegetätigkeiten einen reichhaltigen Erfahrungsschatz im Umgang mit behinderten Menschen erworben hatten. Der Austausch zwischen beiden Gruppen gelang nicht immer.
Für die langgedienten Pflegekräfte war es zudem schwer zu verarbeiten, daß die behinderten Menschen, denen man „gedient“, daß heißt sie versorgt, gepflegt und betreut hatte, durch gezielte Förderung zu einer Selbständigkeit gelangten, die man ihnen nicht zutraute. Im Zuge dieser Veränderungen hob man auch Regelungen wie die Geschlechtertrennung auf. Dazu kam die Aufhebung der jahrzehntelang praktizierten hierachischen Führung. Sie fand ihren Ausdruck in der Abschaffung der Hausleitung durch eine Hausmutter oder einen Hausvater zugunsten einer Leitung, in der mehrere fachlich ausgebildete Mitarbeiter einbezogen
wurden.
Änderungen in den Leitungsstrukturen kamen nicht nur in den Häusern [ d.h. in den verschiedenen Anstaltsbereichen der totalen Institution ] zum Tragen, sondern auch auf der Ebene der [ Seite 93 ] Anstaltsleitung. Pastor [ Alex ] Funke ging davon aus, daß sich „ein mit der Leitung eines derartig vielschichtigen
Großunternehmens [ wie die „v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel und ihre Teilanstalten“, d.h. das „Haus Gottes“ = insbesondere „Bethel bei Bielefeld“, „Eckardtsheim in der Senne“, „Homborn im Kreis Hagen“, und „das niedersächsische Freistatt im Wietingsmoor“ ] beauftragter Vorsteher ... überfordert vorkommen“14 mußte. Deshalb installierte man 1972 eine Direktion aus maximal acht Personen, die bis auf den Anstaltsleiter alle in der Executive tätig waren, so daß der Kontakt zu den Arbeitsfeldern erhalten blieb. Parallel dazu rief man örtliche Teilanstaltsleitungen innerhalb der Anstalt Bethel ins Leben. Im Herbst 1973 fanden Wahlen zu den Teilanstaltsleitungen in Eckardtsheim, Freistatt, Homborn und Bethel statt. Jeweils zwei Mitglieder der Direktion waren für die Dauer von zwei Jahren in eine Teilanstaltsleitung delegiert.
Zwischen 1968 und dem Ausscheiden von Pastor Funke aus dem Amt des Anstaltsleiters im Jahre 1979 veränderte sich Bethel schneller als in den Jahren zuvor. Es waren notwendige Veränderungen, damit Bethel seiner Aufgabe, benachteiligten Menschen adäquate Hilfe leisten zu können, weiterhin nachkommen konnte. Diese Entwicklung warf natürlich Fragen auf, besonders nach den Spezifika diakonischen Handelns.
Einige dieser Fragen stellte [ Pfarrer ] Johannes Busch, Nachfolger von [ Pastor ] Alex Funke im Amt des Anstaltsleiters [ von 1974 bis 1994 ] anläßlich seines sechzigsten Geburtstags [ am 17.07.1992 ]. Er sagte: „Wir machen für eine große Zahl von hilfesuchenden Menschen ein professionelles Dienstleistungsangebot ... . Damit dieses alles sachgerecht gelingt, sind wir mehr und mehr dazu übergegangen, unsere Einrichtungen nach
allgemein gebräuchlichen unternehmerischen Grundsätzen zu führen. Zwar erheben wir noch den Anspruch auf ein eigenes Gestaltungsrecht mit christlichem oder diakonischem Profil.
Tatsache ist aber, daß die Gestaltung und die unternehmerischen Rahmenbedingungen, die wir unseren Institutionen im Laufe der Zeit gegeben haben, keine spezifisch-diakonischen Kennzeichen tragen. Sie sind nicht aus dem Glauben und Kirche erwachsen. Sie sind sekulärischer Herkunft. Die Einbindung unserer Arbeit in die allgemeinen Rahmenbedingungen des staatlichen Sozial- und Gesundheitswesens haben uns die Gestaltung unserer Einrichtungen stärker bestimmt als die Möglichkeiten, die uns der uns zugestandene Freiraum eröffnet.
Die Regeln und Gesetze und Verordnungen, nach denen wir unsere Institution [ d.h. das „Haus Gottes“ = insbesondere „Bethel bei Bielefeld“, „Eckardtsheim in der Senne“, „Homborn im Kreis Hagen“, und „das niedersächsische Freistatt im Wietingsmoor“ ], gestalten, lassen wir uns von außen vorgeben. Der weitaus größte Teil unserer Geldmittel fließt uns aufgrund staatlicher Gesetze aus öffentlichen Finanzquellen zu und ist nach den dort festgesetzten Prinzipien zu verwenden und abzurechnen. Den politischen Trend, mehr Marktmechanismen in das Sozial- und Gesundheitswesen einzuführen, nehmen wir hin; wir treten mehr oder weniger unreflektiert mit in den Konkurrenzkampf um das preisgünstigste Heim oder Krankenhaus. ... Kurz: Wir führen und gestalten
unsere sogenannten diakonischen Einrichtungen [ d.h. das „Haus Gottes“ = insbesondere „Bethel bei Bielefeld“, „Eckardtsheim in der Senne“, „Homborn im Kreis Hagen“, und „das niedersächsische Freistatt im
Wietingsmoor“ ] seit Jahren nach rein säkularen Vorgaben, und prägt mehr und mehr das Gesicht unserer Arbeit.
Wohlgemerkt: Wir können nicht hinter diese Entwicklung zurück; wir wollen es auch garnicht. Und ich selber wünsche mir ein gutes Gewissen dabei. Ich frage mich nur, ob das Wort „diakonisch“ in Verbindung mit unseren Einrichtungen angesichts dieser Entwicklung mehr sein kann als ein Etikett, das an die Anfänge erinnert; ob wir mit der stattgefundenen Entwicklung nicht faktisch den Anspruch aufgegeben haben, unsere Unternehmen im Kontekt des Selbstverständnisses von Diakonie zu gestalten; ob es nicht aufrichtiger wäre, wenn wir zu dem stehen würden, was unter unserer Beteiligung enstanden ist, zur Weltlichkeit unserer Unternehmen. [ d.h. des „Haus Gottes“ = insbesondere dem „Bethel bei Bielefeld“, dem „Eckardtsheim in der Senne“, dem „Homborn im Kreis Hagen“, und „dem niedersächsische Freistatt im Wietingsmoor“ ]“15
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[ Fußnoten für diesen Textauszug aus »Bethel und das Geld« aus der Rubrik »Bethel nach 1945 - Wiederaufbau und Fortsetzung der Arbeit im Geiste der Väter« ]
1) Protokol der Sitzung der Vereinigten Vorstände von Bethel, Sarepta und Nazareth am 10. Januar 1946, 2501a Sarepta Archiv.
7) Vgl. Bote von Bethel, Nr. 63 u. 64, 1963
9) Tätigkeitsbericht des Anstaltsleiters Pastor v. Bodelschwingh am 15.11.1967 auf der Jahresversammlung der Verwaltungsräte, aus: Bethel: Berichte, Analysen, Planungen 1966-1967, Akte 2499 Sarepta Archiv.
10) ebd.
11) vgl. Alex Funke, Die v. Bodelschwinghschen Anstalten in einer Zeit des Umbruchs (1968-1979), in: Friedrich v. Bodelschwingh d.J. und die Betheler Anstalten, Frömmigkeit und Weltgestaltung, Stuttgart 1997.
12) ebd.
13) ebd.
14) ebd.
15) Johannes Busch, Du, wir zwei, Diakonische Vorträge und Predigten aus Bethel 1992.
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KOMMENTARE UND FRAGEN von Martin Mitchell in Australien ( „Ehemaliges Heimkind“ / „Fürsorgezögling“ / „Anstaltsinsasse“ in den „v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel“ - genauer gesagt „Zwangsarbeiter“ in „dem niedersächsischen Freistatt im Wietingsmoor“( „Freistatt“ „Torfgewinnungsunternehmen“ / „Agrarunternehmen“ / „Viehzuchtunternehmen“ )“ in den 1960er Jahren
„Totale Institutionen“
Die gestrige „Anstaltssprache“ in kirchlichen und staatlichen Großinstitutionen und anstaltseigenen Psychiatrien für ,abhängige' Personen minderwertigen Status in der Bundesrepublik Deutschland ( d.h. im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ ), „Anstaltssprache“ angewendet und genutzt bis Ende des letzten Quartals des zwanzigsten Jahrhunderts:
Bundesbürger von anstaltseigenen evangelisch-lutherischen oder römisch-katholischen ‚Gutachtern' ‚begutachtet' ‚kategorisiert' und ‚ausgesondert' und „Sonderregelungen“ / „Sonderbehandlung“ ausgesetzt.
“human rights violations“ / „Menschenrechtsverletzungen“ / „Staatsverbrechen“ / „Kirchenverbrechen“, „Rechtsbeugung“, „Gesetzwidrigkeit“, „Grundgesetzwidrigkeit“,
“human rights abuses“, “serious violation of international law“ - „rechtspolitische Besonderheiten“, „Unrechtspolitik“
„christliche Werte“, „christlichen Werte“, „Liebestätigkeit“, „Religionsunterricht“, „vor der Sünde bewahren“, „erzieherische Maßnahmen“, „Umerziehung“, „Zwangsindoktrination“
„kommunale Sonderregulungen“, „kommunale Sondermaßnahmen“, „kommunale Aussonderung“, „innerstaatliche Sonderregelungen“, „innerstaatliche Sondermaßnahmen“, „innerstaatliche Aussonderung“, „auf Landesebene getroffene Sonderregelungen“, „auf
Landesebene getroffene Sondermaßnahmen“, „auf Landesebene getroffene Aussonderungsmaßnahmen“, „bundesrepublikanische Sonderregelungen“, „bundesrepublikanische Sondermaßnahmen“, „bundesrepublikanische Aussonderungsmaßnahmen“, „auf Bundesebene getroffene Sonderregelungen“, „auf Bundesebene getroffene Sondermaßnahmen“, „auf
Bundesebene getroffene Aussonderungsmaßnahmen“, „kirchliche Sonderregelungen“, „kirchliche Sondermaßnahmen“, „kirchliche Aussonderungsmaßnahmen“, „privatkirchliche Sonderegelungen“, „privatkirchliche Sondermaßnahmen“, „privatkirchliche Aussonderungsmaßnahmen“, „privatkirchliche“, „diakonische Sonderregelungen“, „diakonische Sondermaßnahmen“, „diakonische Aussonderungsmaßnahmen“, „karitative Sonderregelungen“, „caritative Sonderregelungen“, „karitative Sondermaßnahmen“, „caritative Sondermaßnahmen“, „karitative Aussonderungsmaßnahmen“, „caritative Aussonderungsmaßnahmen“, „Aussonderung“, „Sonderregelung“, „Sonderregelungen“, „Sondermaßnahme“, „Aussonderungsmaßnahme“, „Aussonderungsmaßnahmen“
„Totale Institution“, „Mitarbeiterschaft“, „Bewohner“, „Anstaltsbewohner“, „Heimbewohner“, „schwächerer Bewohner“, „schwächere Bewohner“, „ungebildeter Mitarbeiter“, „ungebildete Mitarbeiterin“, „ungebildete Mitarbeiter“, „ungebiltete Mitarbeiterin“, „nicht vollwertige Menschen“, „minderwertige Minderjährige im Alter von 14-21 Jahren“, „Menschenmaterial“
„Behinderte“, „behinderte Menschen, „nicht behinderte Menschen“, „geistig behinderte Menschen“, „nützliche Idioten“, „nutzbare Idioten“, „Arbeitssklaven“
„Sonderbehandelten“, „benachteiligten Menschen“, „hilfesuchenden Menschen“
„abhängige Personen“, „abhängige Personen minderwertigen Status“, „Fürsorgezögling“, „Fürsorgezöglinge“, „Zögling“, „Zöglinge“, „Fürsorgeerziehung“, „Freiwillige Erziehungshilfe“, „Bewahrung“, „Beugehaft“, „sich in Obhut befindenden minderjährigen Personen“, „Pflegebefohlene“, „Pflegebefohlener“, „Pflegbefohlenen“, „Schutzbefohlene“, „Schutzbefohlener“, „Schutzbefohlenen“, „sich in Schutzhaft befindenden Personen“, „sich in Fürsorge befindenden Personen“, „Beschäftigte“, „Beschäftigter“, „Beschäftigten“, „Fürsorge von entwicklungsgestörten Kindern und Jugendlichen“, „arbeitsfähig“, „minderwertig“, „minderwertig aber arbeitsfähig“, „arbeitsfähig aber nicht
vollwertig“, „arbeitsscheu“, „assozial“, „verwahrlost“, „schwachsinnig“, „entwicklungsgestört“, „schwer erziehbar“, „schwererziehbar“, „Schwererziehbarer“, „Schwererziehbare“, „Schwererziehbaren“, „unangepaßt“, „Einzelgänger“, „aufständig“, „ungehorsam“, „minderbegabt“, „entwicklungsverzögert“, „kann sich der Volksgemeinschaft nicht anpassen“
... Kinder und Jugendliche, die der „Arbeitstherapie“ ‚bedürfen' / ‚bedurften' ..., „Arbeitstiere“
... „Sonderregelungen“ : „schwächere Bewohner brauchen nicht für ihre Arbeit entlohnt zu werden“ ... „Arbeitsprämien“, bzw. ein „Taschengeld“ / „Dollenmoos“ genügt für sie“ ...,
In Bethel-Institutionen in Eckardtsheim, Freistatt, Homborn und Bethel selbst wurden „Arbeitprämien“ entweder garnicht ausgezahlt ( sie standen also nur auf dem Papier ! ), oder wenn ausgezahlt als „Taschengeld“ das man besitzen durfte, dann nur in „Bethelgeld“.
„Arbeitgeber“ „totale Institution“, „Arbeiter“, „Schwerarbeiter“, „Hilfsarbeiter“, „Mitarbeitermangel“, „Mitarbeiter“, „Mitarbeiterin“, „Arbeitszwang“, „Arbeitszwangserziehung“, „Zwangsarbeit“, „Sklavenarbeit“, „unentlohnte Zwangsarbeit“, „Akkordarbeit“, „unentlohnte Sklavenarbeit“, „Arbeit ohne Entlohnung“, „kein Arbeitslohn“, „Landarbeiter“, „Landarbeiterin“, „Landarbeiterinnen“, „Großwäschereiarbeiterin“, „Großwäschereiarbeiterinnen“, „Haushaltshilfe“, „Haushaltshilfen“, „Moorarbeiter“, „Steinbrucharbeiter“, „Forstarbeiter“, „Straßenbauarbeiter“, „Leiharbeiter“,
„Industriearbeiter“, „Industriearbeit“, „Akkordarbeit“, „produktive Tätigkeit“, „produktive Tätigkeiten“
VERMERK: Ein Nutznießer von „Zwangsarbeit“, der sich in der Bundesrepublik Deutschland der Arbeitskraft von „Zwangsarbeitern“ bemächtigt hat wird vom innerstaatlichen deutschen Gesetz nicht als „Arbeitgeber“ angesehen, und seine „Arbeitssklaven“ werden nicht als „Arbeitnehmer“ angesehen. Ein „Arbeitsverhältnis“ existiert nicht !!! Kein Fall der Ahndung solcher „Verbrechen“ in der Bundesrepublik Deutschland ist bekannt, weder im Kriminalverfahren noch im Zivilverfahren, und dies obwohl solche „Verbrechen“ international als „Menschenrechtsverbrechen“ anerkannt sind.
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In der in 1999 veröffentlichten Chronik von Motzkau-Valeton "Streiflichter aus der Geschichte der Diakonie Freistatt" (ISBN 3-89728-027-2), zum Beispiel, heißt es auf Seite 60: »November 1991: Im Sozialhilfebereich werden normale versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse eingeführt; Arbeitsverhältnisse, für die es nur Arbeitsprämien gibt, bleiben für Behinderte und schwächere Bewohner.«
Die offenen Fragen sind nun, (1.) ob die Fürsorgeerziehung zum “Sozialhilfebereich" zählte, und ob damit die unentlohnte Zwangsarbeit in den alten Bundesländern erst 1991 eingestellt wurde, und (2.) was die „Kriterien“ zur Abstempelung als "Behinderter" oder "schwächerer Bewohner" waren und (3.) wie diese „Kriterien“ in den verschiedenen Bundesländern in der Tat angewendet und umgesetzt wurden (bzw. weiterhin angewendet um umgesetzt werden).
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