Öffentliche
Stellungnahme der Katholischen Kirche zur Anschuldigung von
"Zahlung von Schweigegeld an Missbrauchsopfer", ein
ehemaliges Heimkind im Marienheim in Würzburg (1964 –
1972, im Alter von 4 -12 Jahren). Es war "Hilfe aus rein
karitativen Gründen" meint das Ordinariat
Würzburg.
PRESSESTELLE
ORDINARIAT WÜRZBURG
Dokumentation
Hilfe
aus rein karitativen Gründen
Erklärung
des Personalreferenten der Diözese Würzburg zum
Bericht "Die Kirche zahlte mir Schweigegeld", im "Bild
am Sonntag" vom 10. Oktober 2004
Frau
Cornelia H.* erschien im Jahr 2002 in Begleitung eines Bekannten
im Generalvikariat der Diözese Würzburg und gab an,
von 1964 bis 1972 als Zögling [im Alter von 4 - 12 Jahren]
eines von Schwestern geleiteten Kinderheims [dem Marienheim] in
Würzburg von einem ihr namentlich nicht mehr bekannten
Geistlichen missbraucht worden zu sein. Trotz intensiver
Bemühungen seitens der Diözese, aufgrund der Aussagen
und unter Beteiligung von Frau H.* den betreffenden Priester zu
identifizieren, ist dies nicht gelungen.
Die Diözese
Würzburg bedauert sehr, wenn es in diesem Fall zu sexuellen
Übergriffen seitens eines Priester jemals gekommen sein
sollte. Zu einer Schuldanerkennung sieht sich die Diözese
Würzburg aufgrund der Faktenlage außer
Stande.
Obwohl eine strafrechtliche Verfolgung der
Beschuldigungen – auch nach Aussagen der von Frau H.*
bemühten Rechtsanwälte – nicht möglich ist,
hat sich die Diözese Würzburg angesichts der
schwierigen gesundheitlichen wie wirtschaftlichen Situation von
Frau H.* entschlossen, ihr aus rein karitativen Gründen
einen Erholungsurlaub und die Vorbereitung für das
Nachholen des Hauptschulabschlusses zu finanzieren.
Um
die Auseinandersetung abzuschließen, hat die Diözese
Würzburg Frau H.* auf juristischen Rat hin eine
Vereinbarung darüber vorgelegt, dass ihr außer dieser
karitativen Unterstützung keine weitere mehr gewährt
werden kann. Diese Vereinbarung wurde bislang trotz Einschaltung
des gegenwärtigen Anwaltes von Frau H.* nicht
unterzeichnet. Da die Diözese Würzburg Frau H.* aber
aus rein karitativen Gründen unterstützt, wird sie die
zugesagte, einmalige Hilfe auch unabhängig von der
unterzeichneten Vereinbarung bis zum Nachholen eines
Hauptschulabschlusses innerhalb eines Jahres
gewähren.
Würzburg, 12. Oktober 2004
Dr.
Heinz Geist, Personalreferent
(4204/1376; Telefax
voraus) Veröffentlicht: 12.10.2004
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