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Arbeitsgemeinschaft
für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
Anhörung
ehemaliger Heimkinder im Bundestag
Tausende
Kinder und Jugendliche durchlitten in den 50er und 60er Jahren die
Schrecken staatlicher und kirchlicher Heimerziehung. Nun hat ein
Aufarbeitungsprozess begonnen, dem sich neben Fachverbänden
auch die Politik und die Kirchen annehmen. Am 11.12.2006 findet
eine Anhörung vor dem Bundestag statt, in der Details des
Missbrauchs zur Sprache kommen sollen.
Heimerziehung
in den fünfziger und sechziger Jahren in Deutschland: ein
dunkles Kapitel. In dieser Zeit wuchsen Kinder und Jugendliche in
staatlichen und kirchlichen Heimen unter oft menschenunwürdigen
Bedingungen auf. In den sechziger Jahren gab es allein in
Westdeutschland rund 3000 Heime mit mehr als 200.000 Plätzen,
davon etwa 80 Prozent in konfessioneller Hand. Gut die Hälfte
der Kinder war zwei bis vier Jahre lang in solchen Heimen, andere
verbrachten ihre ganze Kindheit und Jugend in den oft hermetisch
abgeschlossenen Häusern. Erst wenn sie das 21. Lebensjahr
vollendet hatten und volljährig waren, wurden sie in die
Gesellschaft entlassen. Heute leben vermutlich noch mindestens
eine halbe, wahrscheinlich aber mehr als eine Million ehemaliger
Heimkinder aus dieser Zeit in Deutschland. Sie sind zwischen 40
und 65 Jahre alt.
Die damalige Erziehungspraxis in den
Kinder- und Jugendheimen war geprägt durch autoritäre
und repressive Formen. Kinder und Jugendliche waren dort
alltäglicher physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt.
Erst die „Heimkampagnen“ 1969 lösten tief
greifende Reformen der Heimerziehung aus. Öffentlichkeitswirksame
Anprangerungen der die Insassen wenig respektierenden
Anstaltserziehung, „Sit-Ins“ und Druck auf die
Jugendbehörden bildeten damals den entscheidenden Impuls für
die Demokratisierung und Öffnung der Heime. Doch viele der
damaligen Kinder und Jugendlichen leiden noch heute unter dem in
den Heimen Erlebten.
Interne Anhörung vor dem
Bundestag: Die politische und juristische Aufarbeitung der
Menschenrechtsverletzungen in deutschen Erziehungsheimen der
Nachkriegszeit soll nun mit einer Anhörung ehemaliger
Heimkinder im Bundestag am 11. Dezember 2006 beginnen. Darauf
haben sich alle Parteien im Petitionsausschuss geeinigt.
Schwerpunkte des Aufarbeitungsprozesses: Wichtige
zu klärende Aspekte im Rahmen des Aufarbeitungsprozesses sind
die Frage der Aufbewahrungsfrist für Akten, deren Freigabe
und damit zusammenhängende Dokumentationspflichten und
datenschutzrechtliche Regelungen. Die Einsicht in die eigene von
der Einrichtung geführte Akte ist ein wichtiger Teil der
persönlichen Aufarbeitung. Regelungsbedarf gibt es zudem mit
Blick auf die Anerkennung der Arbeitsleistung der ehemaligen
Heimkinder, die in den Erziehungsheimen trotz staatlicher Aufsicht
vielfach als billige Arbeitskräfte ausgenutzt, kaum entlohnt
und in der Regel erst nach 1972 als sozialversicherungspflichtig
behandelt wurden. Vertreten durch Rechtsanwalt Michael Witti,
bekannt durch seinen erfolgreichen Kampf für
NS-Zwangsarbeiter und Spezialist für Schadensersatz und
Schmerzensgeld, haben einige ehemalige Heimkinder Wiedergutmachung
für Arbeit und Misshandlungen eingeklagt.
An der nun
begonnenen kritischen Auseinandersetzung mit der Heimerziehung in
den Nachkriegsjahrzehnten beteiligen sich neben den Kirchen und
der Politik auch Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe.
Am 9. Juni 2006 fand die bundesweite Tagung „Gemeinsam
aus der Geschichte lernen – die Heimerziehung in den 50er
und 60er Jahren, die Heimkampagne und die Heimreform“
statt, die vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), der
Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH)
und dem SPIEGEL-Buchverlag veranstaltet wurde. Im Mittelpunkt der
Tagung standen die Fragen, wie die Aufarbeitung der 50er und 60er
Jahre weitergeführt werden kann und wie die Weiterentwicklung
der Hilfen zur Erziehung auch aufgrund der historischen
Erfahrungen betrieben wurde. Die Tagungsdokumentation kann zum
Preis von 8 € beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV)
bestellt werden. [ Auszüge verschiedener Ansprachen und
Tagungsbeitrage sind aber auch hier zu finden @
Lektuere_-_bzw._Tagungsbeitrag_von_Prof._Dr._Christain_Schrapper_-_Kalmenhof_in_Idstein_im_Taunus_-_09.06.2006.html
und @
Damalige_Heimerziehung_-_Tagungsbeitrag_von_Prof._Dr._Mechthild_Wolff_-_Internationale_Gesellschaft_fuer_erzieherische_Hilfen_-_am_09.06.2006_in_Idstein_im_Taunus.html
]
Der LWV Hessen hat als erster Landschaftsverband
einstimmig eine Resolution verabschiedet, mit der er anerkennt,
dass bis in die siebziger Jahre auch in seinen Kinder- und
Jugendheimen eine Erziehungspraxis stattgefunden hat, die „aus
heutiger Sicht erschütternd“ ist. In der Erklärung,
die von allen fünf Partei-Fraktionen der Verbandsversammlung
getragen wurde, spricht er „sein tiefstes Bedauern über
die damaligen Verhältnisse in den Heimen aus und entschuldigt
sich bei allen dort untergebrachten Kindern und Jugendlichen. Auch
andere Landschaftsverbände in Deutschland planen solche
Entschuldigungen, verbunden mit konkreten Schritten der
Aufarbeitung.
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Impressum:
Arbeitsgemeinschaft für
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durch den Geschäftsführer Peter Klausch Tel. 0049 (0)
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im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg VR
21557 NZ
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gefördert.
Mitglieder
der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe –
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und Landesjugendringe
Spitzenverbände
der Freien Wohlfahrtspflege
Fachorganisationen
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Oberste
Jugendbehörden der Länder
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Landesjugendämter
Personal
und Qualifikation
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Für weitere, sehr eingehende Details in diesem Zusammenhang,
siehe @ http://www.agj.de/index.php?id1=2
]
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