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Kinderzwangsarbeit
Wer war wie ich, in den 1960er Jahren, ein »jugendlicher
Zwangsarbeiter« für die von v. Bodelschwinghschen
Anstalten Bethel verbannt zur schweren »Moorarbeit« in
Freistatt im Wietingsmoor, ein riesiges Moorgebiet ?
Ich
selbst war dort für über ein Jahr in Abteilung 1 in der
»geschlossenen Einrichtung« Haus Neuwerk in 1963, und
musste dort, in Freistatt, für das damalig grösste mit
Parochialrechten versehene diakonische Wirtschaftsunternehmen
Deutschlands, im Moor, in Akkordzeit, schuften, ohne dafür
einen Pfennig Lohn zu bekommen. Das Heim stand immer in enger
Verbindung mit der Evangelischen Kirche und der Inneren Mission.
Es gab damals (bis vor kurzem) in West Deutschland hunderte
solcher Heime wo »Kinder« und »Jugendliche«
ohne Lohn für die Kirche knechten mussten. Diese
systematische »Zwangsarbeit« / »Kindersklavenarbeit«
wurde von der Evangelischen Kirche, und auch der Katholischen
Kirche, betrieben, und wurde vom Staat gebilligt und unterstützt.
Das hielt an, ununterbrochen, für viele Jahrzehnte.
Nach
vierzig Jahre langem Schweigen, was mich betrifft, will ich aber
jetzt darüber abrechnen. Wer steht mir zur Seite ?
Und,
um auch noch mal daran zu erinnern: Anstalt Freistatt im
Wietingsmoor liegt zwischen Diepholz und Sulingen, im
Hannoverschen, in Niedersachsen, neben der Bundesstrasse B214.
Mein Vorname ist »Martin« und ich bin beinahe
57 Jahre alt. Ich habe gerade erst gelernt wie man so eine Meldung
ins Internet setzt. Ich wohne in Adelaide, Süd
Australien. Ich bin schon beinahe 40 Jahre in Australien, und war
damals ein »Heimatloser Ausländer«, ohne
Nationalität.
Auch andere »jugendliche
Zwangsarbeiter«, die in anderen diakonischen oder
charitativen »geschlossenen Einrichtungen« in
Deutschland, zu anderen Zeiten, seit dem Zweiten Weltkrieg,
gewesen waren, und dort ausgebeutet, gedemütigt und
geschlagen oder irgendwie auf andere Weise
misshandelt worden sind, können sich bei mir melden.
EIN
KIND ist jede junge Person im Alter von
und unter einundzwanzig Jahren, nur dann nicht wenn ein
Landesgesetz oder Bundesgesetz anders
bestimmt. »Zwangsarbeit« aber ist ein
Menschenverbrechen durch welches die Menschenrechte und die
Menschenwürde aller Betroffenen mit Füssen getreten
werden gleichgültig ob die Betroffenen »Kinder«,
»Jugendliche«, oder »Erwachsene« sind,
oder gewesen waren.
Auch gemäss der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte angenommen und proklamiert in
der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948
und gemäss dem am 23. Mai 1949 in Kraft tretenden deutschen
Grundgesetz ist »Zwangsarbeit« total gesetzlich
verboten.
Zur weiteren Aufklärung der Themen
»jugendliche Zwangsarbeit« und »Kindesmisshandlung«
wird empfohlen der Artikel »KIRCHE
Unbarmherzige Schwestern«
im SPIEGEL ONLINE vom 19. Mai 2003.
Ich selbst benutze das Internet immer nur in der öffentlichen
Bücherei, und meine E-mail Adresse ist
martinidegrossi@yahoo.com.au
Oder
man kann mir auch schreiben per Post: Martin Mitchell . P O Box
112 . LONSDALE . SA . 5160 . AUSTRALIA
Erstveröffentlichung
auf dieser Webseite 17. Juni 2003
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