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Heimkinder
27. Mai 2008 - 09:09 Nr. 4658
Missbrauchsopfer verklagt Kirche
WÜRZBURG. (hpd) Eine heute 47-jährige Frau, die als junges Mädchen in einem katholischen Heim sechs Jahre hindurch von einem Priester sexuell missbraucht und noch länger von den sie betreuenden Ordensschwestern geschlagen und gedemütigt wurde, verlangt Schadensersatz.
Die Erlebnisse des jungen Mädchens in den Jahren 1964 bis 1974 im Marienheim in Würzburg hatten traumatische Wirkungen, die dazu führten, dass sie das Erlebte jahrzehntelang so verdrängte, dass es erst vor wenigen Jahren im Rahmen einer therapeutischen Anamnese wieder in ihr Bewusstsein trat. Ein Psychologe aus dem kirchlichen Bereich hält ihre Aussagen für voll glaubwürdig. Dennoch lehnt die Diözese Würzburg, in deren Zuständigkeitsbereich das Heim lag und zu deren Personal der Priester gehörte, der sich an dem Kind jahrelang vergangen hat, die Haftung ab. Das Bistum versucht, den Fall mit kleineren Entschädigungsleistungen in Höhe von insgesamt rund 15.000 Euro aus der Welt zu schaffen, die es im Oktober 2004 zudem als „Hilfe aus rein karitativen Gründen" deklariert.
Die Betroffene hat ihren Schaden jedoch vor dem Landgericht Würzburg geltend gemacht. Nach knapp zwei Jahren wurde die zuerst vom Landgericht abgelehnte Prozesskostenhilfe, vor allem aufgrund der Einrede der Verjährung seitens des Bistums, letztlich am 22. April 2008 vom Oberlandesgericht Würzburg zum Teil bewilligt. Es entschied, dass die Verjährung hinsichtlich der in den letzten fünf Monaten des insgesamt zehnjährigen Heimaufenthalts der Klägerin zugefügten sexuellen Misshandlungen noch nicht eingetreten sei. Für diese Zeit habe neben der von der Kirche bereits gezahlten Entschädigung ein Schmerzensgeldbetrag „bis zu einem Streitwert in Höhe von 75.000 Euro hinreichende Erfolgsaussicht". Das Gericht habe „gewichtet, dass sich die behaupteten Straftaten vorsätzlich und mit größter krimineller Energie gegen eine Schutzbefohlene gerichtet haben und deshalb auch unter dem Gesichtspunkt der Genugtuung ein beträchtliches Schmerzensgeld in Betracht kommt."
Der Anwalt der Klägerin, Dr. Christian Sailer, ist nicht nur erfahren als Anwalt von Bürgerinitiativen, sondern auch bekannt als Kritiker der katholischen Kirche und Pressesprecher der kleinen Religionsgemeinschaft des „Universellen Lebens". Er hatte anfänglich nur zufällig Kontakt zur Klägerin bekommen und nach vorhandener Skepsis, ob der Anspruch der Betroffenen juristisch durchsetzbar sei, haben ihn dann die Gutachten des Prozesskostenhilfeverfahrens überzeugt, dass der Anspruch juristisch durchsetzbar sein könne.
Während der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. sich auch um das moralische Zugeständnis der evangelischen und der katholischen Kirche bemüht, dass in den konfessionellen Kinderheimen seinerzeit Unrecht geschah (Schläge im Namen des Herrn") und die Einrichtung eines Runden Tisches" mit Vertretern aus Politik und Kirche fordern, ist Cornelia Hüttinger (*) am Ende ihrer Geduld.
Klageforderung von 500.000 Euro
Die Klägerin hat für ihre sechsjährige Leidenszeit in ihrer Klage insgesamt 500.000 Euro eingesetzt. Nachdem das Oberlandesgericht allein für die letzten fünf Monate 75.000 Euro für angemessen hält, wäre diese Forderung für zweiundsiebzig Monate nicht unrealistisch.
Das Thema des sexuellen Missbrauchs ist in Würzburg nicht verschwiegen. So kommentierte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Würzburg bereits im Jahre 2002 die Herbstvollversammlung der US-Bischofskonferenz, auf der auch die Normen zum Umgang mit Priestern, denen sexueller Missbrauch an Minderjährigen vorgeworfen wird, geklärt werden sollten, mit der Überschrift: Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel". Und auch der Familienbund der Katholiken im Bistum Würzburg führt Veranstaltungen dazu durch und bietet Hilfsangebote an.
Rückhaltlose Aufklärung
Der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke hat dazu aufgerufen, das Thema sexuelle Gewalt in der Kirche rückhaltlos zu behandeln. Auf dem Katholikentag hat er am vorigen Freitag zugestanden, dass es bei der Erörterung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche Fehler gegeben habe.
Medial betont das Kölner Domradio jedoch schon einmal vorab: Kein Wort wahr"?, indem es den Rechtsanwalt der beklagten Diözese Würzburg zitiert.
Nun ist auch der Vatikan gefordert
Als Prozessbevollmächtigter der Klägerin hat sich Rechtsanwalt Sailer deshalb mit einem Schreiben unmittelbar an Papst Benedikt gewandt und ihn gebeten, auch „zu Hause" für Gerechtigkeit zu sorgen und den Würzburger Bischof anzuweisen, auf die Verjährung zu verzichten, damit der vorliegende Fall im vollen Umfang einer gerichtlichen Klärung und Entschädigung zugeführt werden kann.
Der Anwalt ist dabei in seiner Perspektive realistisch: „Der Weg hat erst begonnen, der Frau zu ihrem Recht zu verhelfen." Wenn er aber nicht im Grundsatz zuversichtlich wäre, hätte er der Klägerin von dem aufwändigen und für sie sicherlich belastende Gerichtsverfahren abgeraten.
CF
(*) Zum Schutz und auf Wunsch der Betroffenen wird ihr Mädchenname verwendet.
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An
Seine Heiligkeit
Papst Benedikt XVI.
Palazzo Apostolico Vaticano
V-00120 Città del Vaticano
Rom - Italien 27. April 2008
Hüttinger (*) ./. Diözese Würzburg
wegen sexuellen Missbrauchs
Sehr geehrter Papst Benedikt,
bei Ihrem Besuch in den USA haben Sie sich bei den Menschen entschuldigt, die als Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester wurden. Die Entschuldigung schließt, so nehme ich an, auch ausnahmslose Wiedergutmachung ein, gleich in welchem Land die Verbrechen begangen wurden.
Deshalb wende ich mich heute als Anwalt eines deutschen Missbrauchsopfers an Sie. Es handelt sich um die im Jahr 1960 geborene Frau Cornelia Hüttinger, die in den Jahren 1964 bis 1974 im Würzburger Marienheim untergebracht war und dort 6 Jahre lang von ihrem Beichtvater sexuell missbraucht wurde.
Sie wurde dadurch so traumatisiert, dass sie die Ereignisse jahrzehntelang verdrängte. Erst bei einem Aufenthalt in der Adula-Klinik in Oberstdorf wurden ihr die Kindheitsereignisse wieder bewusst. Dass dies erst jetzt geschah, bestätigt auch der Chefarzt der Klinik, Herr Dr. Godehard Stadtmüller. Durch ein klinisch-psychologisches Gutachten des Professors Dr. Erwin Möde von der Katholischen Universität Eichstätt vom 10.1.2006 wurde außerdem bestätigt, dass Frau Hüttinger nicht phantasiert, sondern dass ihr volle Glaubwürdigkeit zu schenken ist. Wörtlich heißt es in seinem Gutachten:
„Ihren Angaben zufolge wurde sie seit ihrem 6. Lebensjahr im kirchlichen Marienheim (Würzburg) über ein Jahrzehnt hin schwer misshandelt, d.h. insbesonders von einer der Schwestern täglich geschlagen (Rute, Gürtel, Kleiderbügel) und gedemütigt (Erbrochenes wieder aufessen) sowie von einem der Anstaltsgeistlichen ab ihrem 6.-12. Lebensjahr (im Beichtstuhl; 1-2 x wöchentlich) sexuell missbraucht (analer und oraler Sex)."
Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit dieser Schilderungen stellt der Sachverständige fest, dass „als gesichert angenommen werden" könne, dass die Klägerin „über genügend Intelligenz, Einsichtsvermögen und Realitätssinn verfügt, um Fiktion und Phantasie von Realität und Erinnerung unterscheiden zu können."
Dann heißt es in dem Gutachten wörtlich: „Wie bei den meisten Traumapatienten wird bei ihr die Wiedererinnerung von starken Angst- und Affektregungen sowie Körperempfindungen (Übelkeit, Ekel, Brechreiz, Krämpfen usw.) begleitet bzw. überlagert. Zudem ist ihre Erinnerung an die frühen (0-6) Lebensjahre (‚Hölle pur') kaum vorhanden. Erinnerungslücken belässt sie allerdings als solche ohne sie durch Konfabulationen auszufüllen. Überhaupt fehlt bei C.H. auffallend die Neigung zu Fabulation, Phantasie und Surrealem, weil für sie solche psychisch-eidetischen Prozesse schnell angsterzeugend wirken, wie die projektiven Tests durchwegs zu erkennen geben."
Mit Rücksicht hierauf wandte sich der Vizeoffizial der Diözese Eichstätt mit Schreiben vom 27.2.2006 an den Bischof der Diözese Würzburg, Herrn Dr. Friedhelm Hofmann, um ihn zu bitten, Frau Hüttinger für das, was ihr im Würzburger Marienheim widerfahren ist, Entschädigung zu leisten. Dabei schlug er insbesondere eine erste existenzielle Sofortunterstützung, eine vollständige Startfinanzierung für eine Rückkehr nach Florida und einen dauerhaften regelmäßigen Beitrag zum Lebensunterhalt der Klägerin vor. Wörtlich schrieb er u.a.: „Nach genauer Durchsicht aller Akten, die Ihnen Frau Hüttinger auch gerne persönlich zur Verfügung stellt, möchte ich eine solche Vorgehensweise ausdrücklich befürworten. Ich bin auch gerne bereit, Frau Hüttinger zu Gesprächen in Ihrer Diözese zu begleiten. Nach Aktenlage schließe ich mich Prof. Möde an: Frau Hüttinger ist glaubwürdig, und es liegt leider ein besonders gravierender und schwerwiegender Fall sexuellen Missbrauchs vor."
Das Bischöfliche Ordinariat lehnte den Vorschlag des Vizeoffizials mit Schreiben vom 21.3.2006 ab und verwies darauf, dass man im Rahmen früherer Verhandlungen schon Entschädigungsleistungen angeboten und teilweise erbracht habe. Es handelte sich um Leistungen im Wert von etwa 15.000 Euro.
In dieser Situation übernahm ich die Vertretung von Frau Hüttinger und forderte die Diözese Würzburg unter Überreichung eines Klageentwurfs anwaltlich auf, Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro zu leisten. Nach einer neuerlichen Ablehnung, war die Einreichung der Klage gegen die Diözese unvermeidlich. Da meine Frau Mandantin arbeitslos ist und deshalb die anstehenden Gerichts- und Anwaltskosten nicht bezahlen kann, habe ich für sie um Prozesskostenhilfe nachgesucht. Diese wurde ihr nach längerem Hin und Her zwischen dem Landgericht Würzburg und dem Oberlandesgericht Bamberg nunmehr zum Teil gewährt, nämlich für die ihr in den letzten 5 Monaten ihres Heimaufenthalts zugefügten Verletzungen. Für die gesamte restliche Zeit scheitert die Geltendmachung des Schadens an der Verjährungseinrede des Würzburger Bischofs.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies mit dem vereinbar ist, was Sie, sehr geehrter Papst Benedikt, in den USA zur kirchlichen Bewältigung des an Kindern durch katholische Priester verübten Unrechts gesagt haben. Nachdem der Würzburger Diözesanbischof nicht von sich aus bereit ist, einer einschränkungslosen gerichtlichen Aufklärung und Entschädigung des meiner Frau Mandantin zugefügten Unrechts zuzustimmen, sondern sich weiterhin auf die Einrede der Verjährung beruft, muss ich Sie ebenso höflich wie eindringlich bitten, Herrn Bischof Dr. Friedhelm Hofmann anzuweisen, auf diese Einrede zu verzichten.
Da in dem nun anlaufenden Rechtsstreit bald mit einem Termin zur mündlichen Verhandlung zu rechnen ist und bis dahin der Prozessgegenstand geklärt sein muss, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie bald reagieren könnten.
Der guten Ordnung halber muss ich außerdem darauf hinweisen, dass die Diözese bereits vor Beginn des Prozesses durch eine Pressemitteilung in die Öffentlichkeit ging, um gegen meine Frau Mandantin Stimmung zu machen, obwohl dazu keinerlei Veranlassung bestand, insbesondere nicht durch eine von meiner Seite erfolgte Unterrichtung der Öffentlichkeit. Ich sehe mich deshalb nunmehr veranlasst, das Ergebnis der Auseinandersetzung um die Prozesskostenhilfe zu veröffentlichen. Damit wird auch die Verjährungseinrede, die für die nur teilweise Gewährung der Prozesskostenhilfe entscheidend war, thematisiert. In diesem Zusammenhang werde ich mir erlauben, die Öffentlichkeit auch über meine vorliegende Bitte an Sie, zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Sailer
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IN ABREDE STELLEN:
Der hiesige Hinweis auf dieser Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org / Care-Leavers-Survivors.org zu dem hier zuvor erwähnten Gerichtsverfahren (ein Gerichtsverfahren in dem der die Mandantin vertretende Anwalt ebenfalls der Pressesprecher der Religionsgemeinschaft "Universelles Leben" ist) soll auf keine Weise eine Empfehlung oder ein Indossament seitens Martin Mitchell (Betreiber von Heimkinder-Ueberlebende.org / Care-Leavers-Survivors.org) dieser Religionsgemeinschaft "Universelles Leben" oder ihrer Religionslehre entweder in Deutschland oder in America sein oder darstellen.
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DISCLAIMER:
The current reference here on this website Care-Leavers-Survivors.org / Heimkinder-Ueberlebende.org to the aforementioned court case (a court case in which the plaintiff is being represented by a lawyer who is also the spokesperson for the religious community "Universal Life Church) shall in no way be seen as a recommendation or an endorsement on the part of Martin Mitchell (operator of Care-Leavers-Survivors.org / Heimkinder-Ueberlebende.org) of the religious community "Universal Life Church" or any of its religious persuasions either in Germany or in America.
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