| Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland) |
Forderungen ehemaliger Heimkinder der alten Bundesländer an die Kirchen, den
deutschen Staat und jetzt auch an die deutsche Industrie und andere deutsche
Privatunternehmen - Nutznießer von erzwungener, unentlohnter Arbeit von
minderjährigen jungen Mädchen und Jungen in Heimen und Anstalten
im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland", berichtet in dem Artikel von Katrin Sache
"Auftakt zum Milliarden-Poker", Printausgabe FOCUS 33/2007 - 13.08.2007, Seiten 34-35.
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DEUTSCHLAND - SCHADENERSATZ
[ Ansprechspartner: Gerrit Wilmans ]Dr. Vehlow & Wilmans Rechtsanwälte Sierichstrasse 32 22301 Hamburg Tel. + 49 (0) 40 65055178 Fax. +49 (0) 40 65055180 Email: vehlow.wilmans@web.de [ Webseite: http://www.vehlowundwilmans.de/Heimkinder.html ] Wichtige Mitteilung für ehemalige Heimkinder [ Diese Mitteilung geht an alle, die bedingungslos an einer "Aufarbeitung des begangenen Unrechts" und an einer "Wiedergutmachung" interessiert sind und mitwirken wollen. ] Die Rechtsanwälte Dr. Vehlow & Wilmans vertreten ehemalige Heimkinder Im Auftrag ehemaliger Heimkinder verhandelt die Anwaltskanzlei Dr. Vehlow & Wilmans [ Hamburg ] gemeinsam mit der Kanzlei Michael Witti [ München ] mit Staat und Kirchen, mit dem Ziel einer globalen Lösung für alle Betroffenen. In einem ersten Schritt gilt es zunächst eine neutrale Plattform zu schaffen, auf welcher die von uns formulierten Ziele mit allen Beteiligten diskutiert werden können. Heimgeschädigte die Ansprüche geltend machen wollen bitten wir die anschließende Bekanntgebung zu lesen und sich gegebenenfalls direkt bei den Anwälten Dr. Vehlow & Wilmans zu melden. [ Jeder wird gebeten sachlich zu bleiben und sich auf die angesprochenen Themen zu konzentrieren. ] Kurzfassung der Zielsetzung durch die Anwaltskanzlei Dr. Vehlow & Wilmans und der Kanzlei Michael Witti. Unsere Ziele haben wir Staat und Kirchen in Themenkomplexen grob wie folgt formuliert: Themenkomplex I: Historische Aufarbeitung Unserer Mandantschaft fordert eine offenen Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse. Diese Aufarbeitung sollte zum einen die generellen gesamt-gesellschaftlichen und historischen Fragestellungen, insbesondere auch nach den Ursachen für das geschehene Unrecht erfassen. Idealerweise sollte das Ergebnis der Aufarbeitung in einer gemeinsamen öffentlichen Präsentation dargestellt werden. Dies ist für das Selbstverständnis und die gesellschaftliche Akzeptanz ehemaliger Heimkinder von entscheidender Bedeutung. Neben der generellen Aufklärungsarbeit ist es erforderlich, den Betroffenen auch individuell vor Ort bei der Aufklärung ihrer Biografie jede denkbare Unterstützung zukommen zu lassen. Hier ist insbesondere ein weitestgehendes Akteneinsichtsrecht erforderlich, welches beinhaltet, dass einschlägige Akten auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht vernichtet werden. Themenkomplex II: Entschädigung Für unsere Mandantschaft steht es außer Frage, dass sowohl die meist unberechtigte Heimeinweisung als auch der Umgang der Heime mit den Kindern eine Entschädigungslösung erfordern, die unabhängig von der individuellen, zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit ist. Aufgrund der Vielzahl von Anspruchsgegnern bietet sich eine Fonds- oder Stiftungslösung an, die es der Anspruchgegnerseite überlässt, im Innenverhältnis Beteiligungsquoten zu verhandeln, und die andererseits im Verhältnis zu den Betroffenen eine Gleichbehandlung gleich gelagerter Schicksale durch festzulegende einheitliche Kriterien sicherstellt. Neben den christlichen Kirchen und Heimträgern, sehen wir Bund und Länder in der Hauptverantwortung. Aus unserer Sicht wird sich im Rahmen der Aufarbeitung zeigen, dass weitere Anspruchsgegner einzubeziehen sind. Hier denken wir zunächst an diejenigen Unternehmen und Kommunen, die von den Heimkindern als billige Arbeitskräfte unmittelbar oder mittelbar profitiert haben. Beweisrechtlich weisen wir bereits jetzt daraufhin, dass aufgrund der ausgedünnten Aktenlage keine höhere Anforderungen als eine Glaubhaftmachung zumutbar ist. Zudem wird durch den Bundesgesetzgeber sicherzustellen sein, dass Entschädigungszahlungen keine Anrechnung auf Leistungen nach SGB II finden. [ "SGB" bedeutet "Sozialgesetzbuch" ] Themenkomplex III: Soziale Belange Neben der Entschädigungsfrage wird auch zu diskutieren sein, wie verschiedene soziale Folgen aufgefangen werden können. Insoweit möchten wir ausdrücklich das Thema der rentenversicherungsrechtlichen Berücksichtigung von Arbeitszeiten im Heim ansprechen. Ein weiteres soziales Problem ist die Traumatisierung vieler Betroffener, zu deren Überwindung häufig professionelle Hilfe erforderlich ist. Der Zugang zu professioneller Hilfe ist einer Vielzahl von Betroffenen aufgrund der diesbezüglich engen Leistungs-Tatbestände der gesetzlichen Krankenversicherungen, und mangelnder eigener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verschlossen. Insoweit regen wir die Errichtung von Anlaufstellen an, die den Betroffenen kostenlos die erforderliche Hilfe gewähren. Auch diesbezüglich ist die Einbeziehung des Bundes natürlich unabdingbar. Diese reduzierte Fassung enthält Kernsätze unserer Forderungen. Die Anwälte führen jedoch keine Einzelklagen auf OEG [ d.h. nach dem Opferentschädigungsgesetz ], vor den Sozialgerichten wegen Renten oder Schadensersatzklagen vor den Landgerichten. Ehemalige Heimkinder können sich mit einer Beschreibung ihrer Erlebnisse direkt bei den Anwälten melden !!!
Dr. Vehlow & WilmansRechtsanwälte Sierichstrasse 32 22301 Hamburg Tel. + 49 (0) 40 65055178 Fax. +49 (0) 40 65055180 Email: vehlow.wilmans@web.de [ Webseite: http://www.vehlowundwilmans.de/Heimkinder.html ] Diese hier eingefügte Bekanntgebung ist eine neue Bekanntgebung, die hier erst am 12. Mai 2008 eingefügt wurde. Die Anwaltskanzlei Witti aus München hat das Mandat des Vereins niedergelegt. Anwaltliche Vertretung wird ausschließlich von der Anwaltskanzlei Vehlow-Wilmans in Hamburg wahrgenommen. Siehe die Menü-Rubrik "News" auf der Vereinswebseite @ http://www.veh-ev.org/2.html Von: Dr. Vehlow & Wilmans RECHTSANWÄLTE RAe Dr. Vehlow & Wilmans, Sierichstr.32, 22301 Hamburg An: Verein ehemaliger Heimkinder e. V. Sehr geehrte Vereinsmitglieder, zunächst einmal möchte ich mich für den Zuspruch bedanken, den ich auf der letzten Mitgliederversammlung [ am 01.03.2008 in Bielefeld ] von vielen von Ihnen für meine Arbeit erfahren habe. Heute muss ich mich allerdings in einer unerfreulichen Angelegenheit an Sie wenden. In der jüngeren Vergangenheit gab es in der Presse verschiedene Beiträge zu der persönlichen Situation unseres Kooperationspartners Herrn Rechtsanwalt Witti. An dieser Stelle soll ausdrücklich nicht zu den Inhalten dieser Presseverlautbarungen Stellung genommen werden. Tatsache ist allerdings, dass sich Herr Witti derzeit in einer sehr schwierigen persönlichen Lage befindet. Dieses hat er uns in persönlichen Gesprächen bestätigt. Herr Witti hat uns auch vermitteln können, dass er derzeit seine gesamte Kraft und Energie benötigt, seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Derzeit ist nicht absehbar, welche Zeit dies in Anspruch nehmen wird. Hier möchte er keine Versprechungen machen, die im Nachhinein nicht eingehalten werden können. Neben seinen persönlichen Angelegenheiten sieht er derzeit keine Möglichkeit, das sehr anspruchsvolle und zeitintensive Mandat der Vertretung der Interessen der ehemaligen Heimkinder mit dem erforderlichen Engagement zu betreiben. Er möchte auch vermeiden, dass die ihn betreffenden negativen Schlagzeilen Auswirkungen auf das Mandat haben. Insoweit hat Herrn Witti in der jüngsten Vergangenheit von verschiedenen Seiten die persönlich enttäuschende Erfahrung machen müssen, dass seine Person und seine Arbeit von dritter Seite undifferenziert nur anhand von Pressemeldungen und ohne jede Sachverhaltskenntnis bewertet wird. Herr Witti hat uns daher gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass er sich aufgrund dieser Situation gezwungen sieht, das Mandat bis auf weiteres niederzulegen. Ich soll Ihnen auch die besten Wünsche von Herrn Witti übermitteln, dass Sie alle in Ihrem Kampf für eine gesellschaftliche Rehabilitation und Wiedergutmachung die nötige Kraft finden. Der Weg hierzu ist noch lang und steinig. Herr Witti würde sich freuen, wenn er diesen Weg wieder gemeinsam mit Ihnen gehen könnte, nachdem sich seine persönliche Situation beruhigt hat. Unabhängig von der zu respektierenden Entscheidung von Herrn Witti möchten wir Ihnen nur rein vorsorglich mitteilen, das unsere Kanzlei das Mandat fortzuführen gedenkt. Mit freundlichen Grüßen Gerrit Wilmans Rechtsanwalt
Münchener Opferanwalt Michael Wittiaus dem Jahre 2000 @ http://www.jumag.de/ju2176.htm zum Thema "Versagt das BGB bei Menschenrechtsverletzungen?" [ BGB = Bundesgesetzbuch ] |
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Metatags zum Thema "Ehemalige Heimkinder" im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland": |
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Siehe auch "Ehemalige Heimkinder" @ heimkinderopfer.blogspot.com und heimkinderopfer2.blogspot.com |
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