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497-ehemalige-heimkinder-und-ihr-heutiges-trauma-berw-ltigen-helfen/index12.html
Jahrelange vollzeitige erzwungene unentlohnte Arbeit im Akkord in den Heimen und Anstalten der Diakonie - "Zwangsarbeit"/"Ehrenarbeit"/"im Dienste des Herrn"/"Therapie"/"Arbeitserziehung"/"Haushaltshilfe"???
Wir, die Opfer, nennen es" Zwangsarbeit". Die Fachwissenschaft nennt es "Zwangsarbeit". Sie Herr Diakoniepräsident Kottnick nennen es "Haushaltshilfe" und "Arbeitstherapie" und die Deutsche Bischofskonferenz nennt es "Arbeits[zwangs]erziehung"; und vom Deutschen Bundesstaat und den Ländern und Kommunen wird es immer noch gerne als
"Erziehungsmaßnahme" ausgelegt, um es im Nachhinein zu versuchen zu rechtfertigen.
Können wir uns darüber einigen, daß es in den meisten Fällen unfreiwillige, erzwungene, unentlohnte "Produktionsarbeit" war und daß "Arbeitsverweigerung" in den Heimen und Anstalten der Diakonie und Caritas ( oder auch unter Führung von einzelnen evangelischen oder katholischen Schwesternorden oder Brüdernorden), sowohl wie in denen vom Staate selbst betriebenen "Einrichtungen" ( sprich "Geschäftunternehmen" und "Wirtschaftsbetrieben"
) - im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" -, unter schwerste und unmenschlichste Strafen gestellt wurde? Können wir uns darüber einigen, daß diese unfreiwillige "Produktionsarbeit" System hatte?
Wenn Sie, Herr Kottnik , nicht wissen was "Zwangsarbeit" - ist, können Sie sich hier darüber informieren - in Deutsch und in Englisch -
@ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_
Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ,
sowohl wie @ http://www.care-leavers-survivors.org/Absolute-prohibition-of-every-form-of-forced-labour-and-compulsory-labour_-_
Is-my-interpretation-of-this-international-law-the-ILO-Convention-C029-correct_-_or-not.html .
Ob etwas "Zwangsarbeit" / "forced labour" war oder ist, wird nicht gemäß dem "Kirchengesetz" / "Canon Law" definiert oder an Hand von Bibelstellen gemessen und ausgelegt !!!
Ob etwas "Zwangsarbeit" / "forced labour" war oder ist, wird vom Gesetz bestimmt !!! - und auch Sie Herr Kottnik und die Kirchen und der Staat und das Kapital müssen sich daran halten !!!
Was "Menschenrechte" und die "Menschenwürde" / "human rights" and "human dignity" betrifft, Herr Kottnik, so ist / sind "Menschenrechtsabkommen" / "international human rights legislation und agreements "oberstes Gebot , und an das "Grundgesetz" /
"constitution" eines Landes muß sich ebenfalls jeder Bürger halten, ob evangelisch oder katholisch oder Atheist, ob Bettler oder mittelständiges Geschäftsunternehmen oder Großkapitalist !!! - ob Kirchenanhänger oder nicht !!!
Und auch noch mal ganz besonders für Sie, Herr Kottnik, und für die Deutsche Bischofskonferenz, und für alle deutschen Bundespolitiker sowie auch alle jeweiligen Landespolitiker, und Kommunen-Bosse, falls Sie, und andere sich heute in leitenden Positionen befindenen Leute, nicht bereit sind es selbst nachzuschlagen:
Von Deutschland am 13.06.1956 ratifiziertes Völkerrechtliches IAO Übereinkommen
( ratifiziert von Australien am 02.01.1932 )
Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (mit einer genauen Definition all dieser)
Relevante Auszüge aus
IAO Übereinkommen
@ http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm
Übereinkommen 29 - Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930
Artikel 2
1. Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
2. Als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht
[ … ]
(c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung ,daß diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und daß der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird;
Relevante Auszüge aus
http://www.ilo.org/public/german/standards/relm/
ilc/ilc93/pdf/rep-i-b.pdf ( Seite 5-7 )
Bericht des Generaldirektors
Eine globale Allianz gegen Zwangsarbeit
Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ - 93. TAGUNG 2005
Bericht I (B) (Rev.)
INTERNATIONALES ARBEITSAMT - GENF
@ S. 5ff
TEIL I
Verständnis und Messung der Zwangsarbeit
in der heutigen Zeit
1. Zwangsarbeit: Definitionen und Konzepte
[ ………. ]
Bestimmung der Merkmale von Zwangsarbeit
[ ………. ]
14. Die IAO-Definition der Zwangsarbeit umfaßt zwei grundlegende Elemente: Die Arbeit oder Dienstleistung wird unter Androhung einer Strafe verlangt und sie wird unfreiwillig verrichtet . […] Bei der [angedrohten] Strafe braucht es sich nicht um strafrechtliche Maßnahmen zu handeln, sondern sie kann auch die Form eines Verlustes von Rechten und Privilegien annehmen. […]
[ ………. ]
16. […] Eine Zwangsarbeitssituation wird jedoch durch die Art der Beziehung zwischen einer Person und einem "Arbeitgeber" und nicht durch die Art der verrichteten Tätigkeit bestimmt, wie schwer oder gefährlich die Arbeitsbedingungen auch immer sein mögen. Auch ist die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Tätigkeit gemäß der innerstaatlichen Gesetzgebung [oder ein privates Arrangement oder eine Dispensation die Unrechtmäßigkeit zu dulden] nicht maßgeblich für die Bestimmung, ob es sich um
erzwungene Arbeit handelt oder nicht . […] Auch braucht eine Tätigkeit nicht offiziell als "Wirtschaftstätigkeit" anerkannt zu werden, um unter den Begriff "Zwangsarbeit" fallen zu können. So wird ein kindlicher oder erwachsener Bettler [Knecht, Diener oder Putzer], der unter Zwang tätig ist, als Zwangsarbeiter angesehen.
Mit freundlichen Grüßen aus Australien
Martin Mitchell
( "Ehemaliges Heimkind" und "bundesrepublikanischer Zwangsarbeiter" in den 1960er Jahren )
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