|
Betr.:
Martin [ M i t c h e l l ] , geb 28.7.1946 z.Z. U-Gefängnis
Zwei-Brücken Bezug: Aktz. 452-20 – Ihr
Schreiben vom 21.1.1963
Ich danke Ihnen für die
Übersendung des Berichtes des Gendarmerie- Kommandos vom
12. Januar 1963 und teile Ihnen folgendes mit:
Martin
[Mitchell], dessen Vater Johann [Mitchell] mit seiner zweiten
Ehefrau und den Kindern aus zweiter Ehe am 2, November 1962
nach Australien ausgewandert ist, untersteht auf Grund einer im
Urteil des Amtsgerichts Tiergarten – Aktenzeichen 408 Ds
123/61 Jug. – vom 14. Juli 1961 angeordneten
Fürsorgeerziehung meiner Betreuung. Die elterliche Gewalt
wurde dem Vater, einem außerordentlich schwierigen,
queru- latorischen Menschen entzogen und dem Jugendamt
Berlin-Reinickendorf übertragen. Die Mutter verstarb
1947.
Martin befand sich nach Anordnung der
Fürsorgeerziehung vorerst im Jugend- hof [in
Berlin-Schlachtensee], dem hiesigen Erziehungsheim, entwich
von dort aber und wurde vom Vater
versteckt gehalten [sic],
bis es gelang, ihn mit
einem Gerichtsvollzieher wieder in
das Heim zurückzuholen [sic].
Um ihn [den Für- sorgehäftling]
dem schädlichen Einfluß des Vaters zu entziehen, wurde
er [um umständliche
Grenzformalitäten zu vermeiden (weil er ja staatenlos ist und
daher keinen Personalausweis besitzt), per Lufttransport aus
West-Berlin abtransportiert und] in das [von
der Inneren Mission betriebene
evangelisch-lutherische] Burschenheim Beiserhaus in
Rengshausen, Bezirk Kassel [in Hessen]
verlegt. [ ٪
] Da er auch
dort verschiedendlich entwich, wobei er mehrfach
straffällig wurde [sic],
sollte er in die Betheler Anstalten, Freistatt [im
Wietingsmoor], ver- legt werden. Er entzog sich der
Verlegung wieder durch Flucht und war seit dem 27. September
1962 unbekannten Aufenthalts.
Martin [Mitchell] wurde
mehrfach straffällig. [ ٪
] Die
Fürsorgeerziehung wurde [am 14.07.1961]
vom Jugendgericht gemäß $ 12 JGG wegen
Diebstahls angeordnet [sic].
Ein weiteres Strafverfahren wegen Diebstahls
[sic] wurde im Hinblick
auf die Fürsorgeerziehung eingestellt [sic]. [
٪
] Im Termin
vom 2. April 1962 wurde er [der
Fürsorgehäftling
Martin Mitchell vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin –
Jugendgericht – ] wegen gemeinschaftlichen
schweren Diebstahls [nach einer Entweichung
vom Jugendhof in Berlin-Schlachtensee zusammen mit seinem
Freund Dieter W[........], ausgelöst durch Mobbing und
Bedrohung der beiden von Seiten anderer dort unterge- brachter
gewalttätiger Jugendlichen] 15 Tagen Dauerarrest
verurteilt. [ ٪
] Im
[Burschenheim] Beiserhaus [in
Rengshausen, Bezirk Kassel, in Hessen] entwendete er einem
Erzieher [während einer Entweichung von
dort am 05.09.1962] ein Fahrrad (Polizeiliche Vernehmung
vom 17. September 1962 bei der Landespolizei-Station
Rotenburg/F, [in Hessen]); [
٪
] außerdem
stahl er in Hamburg ein Rad
[sic =
auf keine Weise belegt ! ]. [ ٪
] Ein
Ermittlungsverfahren schwebt [in Hessen]
– [wegen dem Fahrrad das er einem
Erzieher in Rengshausen entwendete] – bei der
Oberstaatsanwaltschaft Kassel, Eugen Richter-Str. 10 –
Aktz.: 35 Js 1110/62, welche Durchschrift dieses Schreibens
erhält. [ ٪
] Es wäre
zu empfehlen, wenn möglich, dieses Verfahren [in
Hessen] mit dem in Zwei-Brücken [bzw.
in Pirmasens, Rheinland-Pfalz] anhängigen zu
verbinden. [ ٪
] Martin
[Mitchell] hat nach meinen Erfahrungen bisher allen
wohl- gemeinten Erziehungsmaßnahmen gegenüber nur
Opposition gezeigt. [ ٪
] Er [der
Fürsorgehäftling
Martin Mitchell] ist ein willen- und
haltloser Jugendlicher, der stehts die Ursachen für sein
Versagen anderen zuschiebt. [ ٪
] Ich habe
starke Zweifel, ob er mit den Mitteln der Fürsorgeerziehung
zu ändern ist, werde diese aber nach Haftentlassung
weiterführen, zumal der Jugendliche erst 16½ Jahre
alt ist. [ ٪
] Am
Vorhandensein schädlicher Neigungen ist meines Erachtens aber
nicht zu zweifeln, so daß ich
empfehlen würde, für
eine Jugendstrafe [bzw.
Jugend- gefängnis-Strafe]
zu plädieren, die
nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. [
٪
] Wenn
Martin [vom dortigen Jugendgericht]
entlassen werden sollte, bitte ich, seine Zuführung [der
Fürsorgehaft]
in die Betheler Zweiganstalten, [Anstalt] Freistatt
[im Wietingsmoor] über Sulingen,
auf meine Kosten vorzunehmen, mit welchen Sie sich bitte vorher
telefonisch in Verbindung setzen wollen. Das Heim [bzw.
die Erziehungsanstalt / Arbeitszwangsanstalt /
Bewahrungs- anstalt] erhält Durchschrift dieses
Schreibens.
Ich bitte Sie, in diesem Fall für mich im
Wege der Amtshilfe tätig zu sein und danke Ihnen schon
jetzt für Ihre Bemühungen. Ihrer weiteren
Benachrichtigung sehe ich entgegen.
|