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Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)
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(
04.02.2004 )
Lange wurde von den Kirchen ein
Skandal verschwiegen, der auch heute nur zögernd eingestanden
und relativierend kommentiert wird. So zwangen viele kirchliche Heime
ihre jugendlichen Insassen zur unbezahlten Arbeit. Mit einer
persönlichen Entschuldigung kann kaum einer rechnen.
Präzedenz
oder weitere (Ent)täuschung ?
Von Martin Mitchell
Einer
Gruppe von Deutschen - damaligen minderjährigen Opfern von
staatlicher Gewalt und schweren Misshandlungen auch in kirchlichen
Einrichtungen während der NS-Zeit - und auch noch danach - wurde
am 17.10.2003, in einer Feierstunde in Münster von der für
Westfalen zuständigen Aufsichtsbehörde, dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, eine offizielle "Entschuldigung"
überreicht. Worum handelte es sich hier, und wer waren die
Opfer?
Es handelte sich um Kinder und Jugendliche, die
entweder damals keine Eltern hatten oder aus absurden und nichtigen
Gründen und auch auf gesetzwidrige Weise ihren Eltern entrissen
und in Anstalten staatlicher und privater Trägerschaft
eingesperrt und dort schwer misshandelt worden waren, nicht nur
während der NS-Zeit, sondern auch noch danach.
Hundertausende
von jungen Menschen waren deutschlandweit, auch noch mehrere
Jahrzehnte nach dem Kriege, von solchen Foltern und der damit
verbundenen Zwangsarbeit betroffen. Aber eine "Entschuldigung"
gab es bisher - nach ca. 50 Jahre langem Warten - nur für neun
Personen, deren Leiden schon während der NS-Zeit begonnen hatte,
und die zusätzlich damals auch noch sterilisiert worden waren,
oder die damals auch, weil als "minderwertig"
klassifiziert, unter Bedrohung des Abtransportes zum Tode standen.
Acht erhielten ihre "Entschuldigung" am 17.10.2003, und ein
Neunter, Paul Brune, erhielt seine "Entschuldigung"
separat, am 15.1.2003. In den Medien wurde kaum darüber
berichtet. Nur die erschütternde Geschichte des Paul Brune kann
man heute im Internet finden:
@
www.vfb.net/news/messages/156.html.
[ jetzt auch zu finden
@
http://www.ich-at-net.de/html/hinter_mauern.html
mit einer längeren Einleitung
und erweiterten Erklärungen
speziell zu diesem Thema ].
Dieser Artikel wird von einem
in ähnlicher Weise damals betroffenen minderjährigen Opfer
von staatlicher und kirchlicher Gewalt geschrieben, der seit 1964 in
Australien sesshaft ist, denn ich selbst wurde in den frühen
60er Jahren - also nahezu zwanzig Jahre nach dem Kriege - in der
Anstalt Freistatt im Wietingsmoor (eine zu den v. Bodelschwinghschen
Anstalten Bethel gehörende Zweiganstalt in Niedersachsen) von
Diakonen misshandelt und zur unbezahlten Schwerstarbeit im Akkord im
Moor gezwungen. Seit Juni 2003 berichte ich auf meiner Webseite
www.freistatt.de.vu , die
ich ohne Zensur von Australien aus betreibe, im Detail darüber,
und auch über das Leiden, über vier Jahrzehnte nach dem
Zweiten Weltkrieg, von anderen minderjährigen Opfern - mehrere
Hundertausend, wenn nicht sogar mehrere Millionen von deutschen
Mädchen und Jungens, denen nicht etwa in der DDR, sondern in der
Bundesrepublik, ihre Kindheit und Jugend gestohlen wurde - und was
sie in diesen von den Kirchen betriebenen Fürsorgehöllen,
wo sie oftmals jahrelang eingesperrt gehalten wurden, hatten erleiden
und überleben müssen. Es gab mehr als 3000 solcher 'Heime'
in West-Deutschland mit mehr als 250000 Plätzen. Diese
Folterkammern wurden, meistens mit Unterstützung des
west-deutschen Staates, von den Kirchen betrieben!
Unbarmherzige
Schwestern
Der
am 19. Mai 2003 erschienene SPIEGEL-Artikel "Kirche:
Unbarmherzige Schwestern", der auch eingehend über dieses
Thema berichtet, ist jetzt auch auf meiner Webseite
www.freistatt.de.vu
wiedergegeben. Ebenfalls dort wiedergegeben ist der von Regina
Gazelle (Betroffene) aufgesetzte Artikel
»Systematische
Kindesmisshandlung in kirchlichen Heimen - Ausbeutung von Kindern in
massiven Wirtschaftsunternehmen der Kirchen in Deutschland. - Wer
schweigt, macht sich (mit)schuldig!«
Anscheinend
war dieses Einsperren von Kindern auf diese Art und Weise und für
die angegebenen Zwecke auch schon immer rechtswidrig, jedoch bestimmt
rechtswidrig seit dem Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23.
Mai 1949, als die Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen wurde.
In dem "Abschlussbericht des Unabhängigen
Untersuchungsausschusses zu Vorgängen im ehemaligen
Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau (einer von mehreren
kommunistischen Anstalten der ehemaligen DDR ähnlich denen im
Westen von den Kirchen betriebenen 'Heimen')" wird, u.a. von
einem schweren Verstoß gegen die Menschenrechte berichtet.
Zutreffende Auszüge von diesem Bericht werden auch auf des
Verfassers Webseite von ihm dort wiedergegeben.

Quelle:
Website Martin Mitchell
Im
Westen war es genau das Gleiche - und vielleicht, an vielen Stellen,
noch viel schlimmer als im Osten - und hier, im Westen, war es mit
Religionszwang verbunden, der von den beiden deutschen Amtskirchen
ausgeübt wurde - also "Umerziehung" und
"Indoktrination" zur Religionsgläubigkeit und
Religionszugehörigkeit durch Furcht und Gewalt: "Fromme
Prügel" und "Arbeite und Bete" waren auf der
Tagesordnung. Und auch Manufakturen profitierten von dieser
Kinderfolter und Kinder-Zwangsarbeit im Westen, so z.B. u.a. Hella,
Schlaraffia und Claas; aber Rente für diese verlorenen Jahre
ihres Lebens bekommt heute keiner; und damals war man volljährig
nicht mit 18 Jahren, sondern mit 21, und viele wurden bis zur
Volljährigkeit hinter Gittern und Stacheldraht von den Kirchen
'verwahrt', und dann als Hilfsarbeiter vor die Tür gestellt.
Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren
die Hehler, aber das heutige Schweigen darüber, ihrerseits, ist
ohrenbetäubend. Und ob die heutige deutsche Bundesregierung sich
jetzt für die damaligen Opfer einsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Die Frage, Wann kann *die Vielzahl der damals ebenfalls von diesen
Misshandlungen betroffenen Opfer* eine anständige Entschuldigung
und eine nach internationalem Standard angemessene Entschädigung
erwarten?, hat bisher niemand beantworten wollen.
Der
Verfasser ist Mitglied im Bund der von den Kirchen in Deutschland in
Heimen misshandelten Kinder, 1945-1985, und lebt heute bei Adelaide,
Süd Australien, von Pflanzen- und Hundezucht.
Kontakt
und Leserbriefe: P O Box 112 . LONSDALE . SA . 5160 . AUSTRALIA .
Email: martinidegrossi@yahoo.com.au
Dieser
Artikel erschien in dem
Magazin für Politik und Kultur
"CAMPO de Criptana"
( www.campodecriptana.de
),
Heft 4, I. Quartal 2004
©
2004 Martin Mitchell aus Australien
[ Erstveröffentlichung
auf dieser Webseite: 4. Februar 2004 ]
Subindex Nr. 10
Ehemalige Heimkinder schöpfen neue Hoffnung, bassierend auf ein neues Gerichtsurteil - Kammergericht Berlin-Moabit - 15. Dezember 2004 - zum Thema ***Menschenentwürdigende freiheitenziehende Massnahmen ( Geschlossene Unterbringung ) zuwider dem Grundgesetz und zuwider allen Menschenrechtskonventionen***. Das Urteil kondemniert insbesondere die Vorgehensweise und Zustände in Erziehungseinrichtungen der *Jugendhilfe* in der ehemaligen DDR (Az.: 5 Ws 169/04 REHA) ((551 Rh) 3 Js 322/03 (286/03)).
GLEICHERWEISE AUF DEN WESTEN ZUTREFFENDE Auszüge aus dem "Abschlussbericht des Unabhängigen Untersuchungsausschusses zu Vorgängen im ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau [in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik]"
Schwarze Pädagogik in der ehemaligen DDR : Deutsche Demokratische Republik. Artikel diesbetreffend von Helmuth Frauendorfer, in Wochenzeitung RHEINISCHER MERKUR Nr. 47 vom 20.11.2003 : »Der Schock wirkt weiter« - DDR-Vergangenheit - Kommunismus - Jugendwerkhof Torgau - die verschärfteste Form der militaristischen Maßregelung und Umerziehung von Kindern und Jugendlichen, um sie kollektiv dem sozialistischen Menschenbild gleich machen zu können.
"Kinderrechte" existierten in der Bundesrepublik auch schon damals , wurden aber, was "Heimkinder" betraf, von den Verantwortlichen einfach ignoriert!
Das zum ersten mal in Deutschland am 1. Mai 1961 verwirklichte und am 1. Juni 1962 in Kraft tretende Bewahrungsgesetz wurde fünf Jahre später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig - nicht im Einklang mit dem Grundgesetz - erklärt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von § 73 Abs. 2 und 3 Bundessozialhilfegesetz vom 18. Juli 1967.
BESINNLICHES: " W E R..S C H W E I G T..M A C H T..S I C H..M I T S C H U L D I G ! "
"Ehemalige Heimkinder" Deutschlands (1945-1985) schöpfen neue Hoffnung, auf Grund eines Schreibens des deutschen Bundesministeriums der Finanzen vom 5. März 2004. Werden sie trotzdem wieder von der Regierung enttäuscht werden? – Teilweises Zitat des Schreibens. – Betrifft: "Nachricht von den "Ehemaligen Heimkindern" Deutschlands (1945-1985) an die Bundesregierung Deutschland vom 16. Februar 2004".
SUCHE NACH INFORMATION über Moorlager Anstalt Freistatt im Wietingsmoor im Hannoverschen, ein Wirtschaftunternehmen der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, in Niedersachsen. Erste Aufnahmen von Kontakt von Martin Mitchell aus Australien mit Helfern in Deutschland per Luftpostbrief, 18. Februar 2003. Antwort vom 1. April 2003:
DIE RECHTSFRAGE FÜR ALLE EHEMALIGEN "HEIMKINDER" SOLLTE SEIN: – Verfassungsmässigkeit geschlossener Unterbringung – War Deine / meine oft jahrelange Internierung, diese Internierung selbst, in einer geschlossenen Einrichtung, rechtswidrig oder nicht?
"Ehemalige Heimkinder" : Institutionelle "Kindesmisshandlung" als solche war auch "zu damaligen Zeiten" (1945-1985) gesetzwidrig, aber die damaligen minderjährigen Opfer von "Misshandlungen" - was das dann existierende Gesetz betraf - wussten dies natürlich nicht, . . . Anschliessend hierzu, die Wiedergabe eines zutreffenden Urteils: Bundesgerichtshof - BGH ST 3, 105 - BGH, Urteil vom 06.06.52 - 1 StR 708/51 - Misshandlung von Schutzbefohlenen
Die wahre Geschichte der damaligen ANSTALT FREISTATT aufgedeckt und erstmalig im Internet veröffentlicht! ANSTALT FREISTATT, Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, ein privat-kirchliches Wirtschaftsunternehmen und Moorlager Arbeitserziehungslager / Arbeitszwangslager der Diakonie (1899-1991), das noch jahrzehntelang nach dem Zweiten Welt Krieg in der Bundesrepublik Deutschland angewendet wurde, wo 14 bis 21 Jahre alte “schwererziehbare” jugendliche deutsche Zwangsarbeiter systematisch getrimmt und auf das Schlimmste misshandelt wurden.
Das Wirtschaftsunternehmen der Torfgewinnungsgesellschaft im Bethel eigenen Wietingsmoor, im Areal der ANSTALT FREISTATT, im Hannoverschen, in der Bundesrepublik Deutschland, und dessen jugendlichen deutschen Zwangsarbeiter, im Vergleich zu den jugendlichen – und auch älteren – deutschen Zwangsarbeitern im BREMISCHEN TEUFELSMOOR, ein Wirschaftsunternehmen der „Turba“ Torfindustrie G.m.b.H, im Dritten Reich. Was war der Unterschied? Das ersterwähnte wurde (von 1899-1991) von der Diakonie betrieben, das andere (von 1934-1945) vom Staat.
Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler!
Martin Mitchell aus Australien, ein Opfer von "Institutioneller Kindesmisshandlung" in kirchlichen Heimen in Deutschland, der jetzt in Australien lebt, stellt diese und viele andere ähnliche Fragen, an alle Leidensgenossen und Leidensgenossinen der "Ehemaligen Heimkinder", und auch an alle Täter und Heeler, die damals für das schwerwiegende Leiden das sie Kindern und Jugendlichen in ihrer Obhut zugefügt haben, verantwortlich waren
[ Heimerziehung – Zöglinge - Heimkinder ] Zwischen Disziplinierung und Integration – Westfälisches Institute für Regionalgeschichte – Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster – FORSCHUNGEN ZUR REGIONALGESCHICHTE – Markus Köster und Thomas Küster (Hg.) [ Anstaltserziehung – Fürsorgeerziehung – Weimarer Republik – Drittes Reich – Bundesrepublik ]
Dorothea S. Buck-Zerchin, Ehrenvorsitzende, Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.: Offener Brief an den Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler aus Anlass der Ausstellung "Tödliche Medizin – Rassenwahn im Nationalsozialismus" in Dresden Oktober 2006; Offener Brief, Hamburg den 9. Oktober 2006.
Dipl.-Päd. Wolfram Schäfer, Institut für Erziehungswissenschaft, Philipps-Universität Marburg: Fürsorgeerziehung und Jugendpsychiatrie im Nationalsozialismus Die erbbiologisch begründete Forderung nach der »Aussonderung Unerziehbarer« aus der Fürsorgeerziehung war von den führenden Vertretern der deutschen Jugendpsychiatrie bruchlos aus der Weimarer Republik über die NS-Diktatur in die Bundesrepublik tradiert worden. Die Auswirkungen auf die Gestaltung der Heimerziehung in der jungen Demokratie waren bekanntermaßen fatal.
Freistatt – Wirtschaftsunternehmen – Teil I Freistatt – Anstalt Freistatt – Diakonische Heime Freistatt – Diakonie Freistatt – Freistatt im Wietingsmoor – Betheler Zweiganstalten im Wietingsmoor – Arbeiterkolonie Freistatt – Arbeitsdienstlager Freistatt – Moorkolonie Freistatt – “Zwangsarbeitslager Freistatt” Was entspricht der Wahrheit, und was nicht?
Opfer von Gewalt und Zwang in deutschen Fürsorgeanstalten (meistens kirchlicher Trägerschaft beider deutschen Amtskirchen) unter allen politischen Systemen, bis in die jüngsten Tage
"Mädchenknast" – Dortmunder Vincenzheim – September 1977 – auch hier werden Heimkinder weitergehend gefangen gehalten und als unentlohnte Arbeitskräfte – Zwangsarbeiter – von der Katholischen Kirche von Deutschland ausgebeutet – hier in einer Waschanstalt / Großwäscherei der Paderborner Vinzentinerinnen.
Braunschweiger Hauszeitschrift des Marienstiftes "Doppelpunkt" - Heft Nr. 3/2000 Aus der Geschichte des Marienstiftes [und anderen solcher Einrichtungen]: So, ungefähr, sah es aus – über einen Zeitraum von zwischen 50 bis 70 Jahren – für ‘verwahrloste’ Mädchen unter dem "Jugendwohlfahrtsgesetz" in allen deutschen (Mädchen)Erziehungsanstalten / Mädchenheimen ( ob evangelisch-lutherisch oder katholisch ! ), also auch in der Nachkriegszeit, im "Wirtschaftswunder Westdeutschland".
Die schreckliche Seite der Kirche - SPIEGEL ARTIKEL vom 19.5.2003 - KIRCHE Unbarmherzige Schwestern
Heft 4 - I. Quartal (Jan 2004) CAMPO-Magazin-Artikel von Martin Mitchell »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung ?«
Leserbrief betreffs Magazin-Artikel »Präzedenz oder weitere (Ent)täuschung«, von Martin Mitchell
Schutzbefohlene Heimkinder / Insassen Hinter Mauern : Ein Fallbeispiel – Der Leidensweg des Paul Brune
DAS SCHWEIGEN DER (UNSCHULDS)LÄMMER : KIRCHE UND STAAT – betreffs Institutioneller Kindesmisshandlung in meistens kirchlichen Heimen in Deutschland
Systematische Kindesmisshandlung in kirchlichen Heimen – Ausbeutung von Kindern in massiven Wirtschaftsunternehmen der Kirchen in Deutschland. – Wer schweigt, macht sich (mit)schuldig
Achtung "Ehemalige Heimkinder"! Gerichtsurteil betreffs unentlohnter "Kinderzwangsarbeit" Präzedenzfall: Jugendlicher Zwangsarbeiter klagt im Landgericht!
Misshandlungen, Missbrauch, und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen – von Seiten der beiden deutschen Amtskirchen – als sie "Ehemalige Heimkinder" in konfessionellen Heimen waren (in West-Deutschland, 1945-1985).
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